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BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 249/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 249/04
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 249/04
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard). - BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 344/02
Auszug aus BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 249/04
"FUND", eng mit dem deutschen Wort "Fond" verwandt, werden die angesprochenen Verkehrskreise, hier teils Fachkreise, teils das allgemeine Publikum, als geläufigen Ausdruck gerade in der Finanzsprache ohne weiteres verstehen (so auch BPatG, 33 W (pat) 344/02 - Fundraising Profile; HABM, R0422/03-1 - DYNAMIC MUTUAL FUNDS; HABM, R0013/02-4 - EFUNDS; HABM, R0472/00-2 - PRIME FUND; HABM, R008/02-2 - the fundmanager).
- BPatG, 26.10.2020 - 26 W (pat) 538/20
Markenbeschwerdeverfahren - "EASY MÖBEL (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein …
Der deutsche Anteil einer international registrierten Marke kann mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland auch noch im Beschwerdeverfahren eingeschränkt werden, soweit die von der Einschränkung betroffenen Waren - wie hier - vom vorläufigen Schutzverweigerungsbescheid betroffen sind (BPatG 28 W (pat) 5/09 - BOI; 24 W (pat) 65/06 - FLOORTEC; 33 W (pat) 249/04 - FUNDRADAR; 27 W (pat) 145/04 - COLORS; Fezer/Gaedert/Grundmann, Handbuch der Markenpraxis, 3. Aufl., IR-Markenverfahren I 3 Rdnr. 438). - BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 501/16
(Markenbeschwerdeverfahren - "S P SaltPepper
Der deutsche Anteil einer international registrierten Marke kann mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland auch noch im Beschwerdeverfahren eingeschränkt werden, soweit die von der Einschränkung betroffenen Waren und Dienstleistungen - wie hier - vom vorläufigen Schutzverweigerungsbescheid betroffen sind (BPatG 28 W (pat) 5/09 - BOI; 24 W (pat) 65/06 - FLOORTEC; 33 W (pat) 249/04 - FUNDRADAR; 27 W (pat) 145/04 - COLORS; Fezer/Gaedert/ Grundmann, Handbuch der Markenpraxis, 3. Aufl., IR-Markenverfahren I 3 Rdnr. 438).